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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: Januar 2025
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Allgemeines / Vertragsschluss
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Ein Vertrag zwischen der Gebhardt Bauconsult– nachfolgend Auftragnehmerin (AN) genannt – und dem Kunden – nachfolgend Auftraggeber(AG) genannt – kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der AN oder durch beiderseitig rechtswirksame Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags zustande.
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Im Falle des Abschlusses eines Dienstleistungsvertrags ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), neueste Fassung wesentlicher Vertragsbestandteil.
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen - im Folgenden AGB genannt - sind Bestandteil des zu schließenden Dienstleistungsvertrags. Der AG erklärt, vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Mit Auftragserteilung oder Abschluss des Dienstleistungsvertrags, spätestens jedoch nach Abnahme der Leistung der AN, gelten diese Bedingungen als angenommen.
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Abweichende Bedingungen des AG gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch die AN.
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Es gilt folgende Rangfolge der Vertragsunterlagen: Auftragsbestätigung bzw. Dienstleistungsvertrag; das Angebot der AN; die auftragsspezifischen Bedingungen und Unterlagen; diese AGB; das BGB.
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Angebot/Auftrag
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Die Angebotsabgabe durch die AN kann in elektronischer Form (z. B. E-Mail) oder in Papierform erfolgen. Die Angebote der AN können, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von zwei Monaten, gerechnet ab dem Tag der Abgabe, vom AG angenommen werden. Die Preise basieren auf den am Tage der Angebotsabgabe ermittelten Kosten für die Lieferung/ Leistungserbringung. Das Angebot ist freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung der Leistung der AN bleiben vorbehalten.
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Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor Abschluss eines Vertrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem jeweiligen Vertrag gesondert auszuweisen
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Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nicht ausnahmsweise ausdrücklich ein Rechtsbindungswille ergibt.
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Wird nach der Auftragserteilung ein anderer Sachverhalt festgestellt, als er vom AG bei der Beauftragung vorgelegten Dokumente dargelegt wurde oder wird ein den Auftrag betreffender Sachverhalt vom AG bewusst oder unbewusst verschwiegen, ist die AN berechtigt, eine Anpassung der Leistung und des Angebots binnen 7 Tagen nach Kenntniserlangung dem neuen Sachverhalt entsprechend vorzunehmen.
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5. Im Falle von durch die AN zu erbringenden Dienstleistungen muss vor Beginn von Arbeiten über den zu erbringenden Umfang derselben eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Vertrages mit entsprechenden Leistungsdetails getroffen werden.
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Preise / Zahlungsbedingungen
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Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird (ohne Rücksicht auf das Auftragsdatum) in der am Tage der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet. Außer entsprechende MWST ist gemäß schriftlicher Angebotsstellung gesondert ausgewiesen.
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Sofern nicht anders vereinbart, wird die gesamte Leistung pauschal zum Festpreis auf Basis eines dem Vertrag beigefügten Leistungsverzeichnisses abgerechnet. Die AN behält sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Vergütung für den Fall vor, dass die tatsächlich ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich abweicht, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht mehr zumutbar ist
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Alternativ zu pauschalen Festpreisen kann eine Abrechnung auch auf Basis fester Stundensätze vereinbart werden. Die Stundensätze betragen 112,50 € netto zzgl. WST und Fahrtkosten. Bei Fahrten zu objektspezifischen Begutachtungen, Besprechungen oder anderen Leistungen im Außendienst werden an Fahrtkosten 0,80 EUR je km berechnet. Die Fahrtzeiten werden zu 50 % des Stundensatzes berechnet.
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Etwaige Gebühren für Prüfungen, Architektur-Planungen und Sonderkosten außerhalb des Leistungsverzeichnisses gemäß Angebot der AN gehen zu Lasten des AG. Änderungen der AG können durch Zusatzbeauftragung im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten gegen besondere Berechnung ausgeführt werden.
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Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse fällig.
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Werden die sich aus dem gemeinsamen Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen der AN durch den AG nicht ordnungsgemäß erfüllt, so steht der AN das Recht zu, weitere oder laufende Leistungen abzulehnen. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die Kreditverhältnisse des AG für eine Kreditgewährung nicht ausreichen, so ist die AN berechtigt, nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Kommt der AG diesem Verlangen nicht nach, so ist die AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
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Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang auf dem Konto der AN. Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist die AN berechtigt, Zinsen v. 5 % i. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen, sowie die Einziehungskosten zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
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Vorzeitige Kündigung/Vergütung
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Im Falle der Kündigung eines vereinbarten Pauschalvertrags seitens des AG sind für die Abrechnung erbrachter Leistungen der AN die Einzelleistungen und kalkulierten Preise bezogen auf die Gesamtleistung zugrunde zu legen.
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Im Übrigen richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Sicherheit & Gesundheit auf der Baustelle
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Gemäß öffentlichem Baurecht und dem Arbeitsschutzgesetz ist der Bauherr für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen verantwortlich. Selbst bei Beauftragung Dritter oder eines Koordinators wird er davon nicht entbunden.
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Es ist sicherzustellen, dass alle zur Fertigstellung des Bauwerks beauftragten Firmen über alle zu ergreifenden Maßnahmen unterrichtet werden – in Bezug auf ihre Sicherheit und den Schutz ihrer Gesundheit auf der Baustelle.
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Urheberrecht
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Etwaige Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte, die im Zuge der Abwicklung eines Auftrages durch den Auftragnehmer entstehen, verbleiben beim Auftragnehmer.
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Eine Weitergabe von Unterlagen/Informationen aus dem Geltungsbereich/ Bereich des AN sind nur durch die vorherige Zustimmung durch den AN gestattet.
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Der Auftraggeber ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Homepage, E-Mail, etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar mit entspr. Bezug anzuzeigen. Bei Nichtverweisung des Copyrights wird ein Strafzuschlag des doppelten Rechnungsbetrages fällig.
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Leistung / Gewährleistung
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Die AN führt den erteilten Auftrag mit größter Sorgfalt und nach dem Stand der Technik aus. Sie ist hinsichtlich der Art der der Durchführung des Auftrags frei.
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Die AN ist berechtigt, Rechte und Pflichten sowie Teilleistungen aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Zur Vertragserfüllung kann die AN auch entsprechend qualifizierter Ingenieure als Dritte heranziehen und diese im Namen und auf Rechnung der AN Aufträge erteilen.
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Die AN gewährleistet, dass die zu erbringenden Leistungen allgemein zutreffend im Angebot beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich anwendbar sind. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Informationen des AG zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
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Der AG stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sie nicht durch Bestimmungen dieser AGB ausgeschlossenoder eingeschränktsind
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. Alle Beanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch nach 8 Tagen nach Vorlage der entspr. Unterlagen, schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
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Haftlungsausshcluss / Schadensersatz
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Die AN haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bestehen und auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der AN oder eines ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen
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Im Falle eines von der AN nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzuges bei der Erbringung von Leistungen steht dem AG kein Schadensersatzanspruch zu. Vertragsstrafen oder sonstige Ersatzansprüche irgendwelcher Art sind in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.
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Tritt der AG vom Vertrag zurück, ohne dass ein Verschulden der AN vorliegt, so hat die AN Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch entstehenden Kosten. Unbeschadet sonstiger Ansprüche ist die AN im Falle der unberechtigten vollständigen Nichtabnahme der erbrachten Leistungen ohne besonderen Nachweis berechtigt, 15 % des Auftragswertes als Schadensersatz für erbrachte Vorleistungen zu verlangen. Nimmt der AG weniger als die Hälfte der beauftragten Leistungen der AN ohne berechtigten Grund nicht ab, so kann die AN Schadensersatz in Höhe von 10 % des restlichen Auftragswertes verlangen – in allen Fällen jedoch mindestens 1.000,00 EUR.
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Datenschutz
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Es gelten die rechtlichen Datenschutz Bestimmungen zum aktuellen Stand der Angebotsstellung.
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Datenschutzbestimmungen sind ebenfalls detailliert auf unserer Webseite einsehbar
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In Übereinstimmung mit § 33 BDSG wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Projektdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden und ausschließlich für eigene Zwecke verarbeitet werden.
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Die AN darf die Bestandsdaten für eigene statistische Auswertungen oder Fotos für Werbezwecke verarbeiten und nutzen, soweit der AG dem nicht schriftlich widerspricht.
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Recht / Teilunwirksamkeit / Gerichtsstand
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Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken
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Schlussbestimmungen
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Die AN ist berechtigt, Rechte und Pflichten sowie Teilleistungen aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Zur Vertragserfüllung kann die AN auch entsprechend befugter Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung der AN Aufträge zu erteilen.
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Eine etwaige Rechtsungültigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht
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Änderungen – dem Stand der Technik entsprechend – behält sich die Auftragnehmerin vor.
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